Datenschützer wollen Einsatz von Google Analytics bestrafen

Google Analytics entspricht nicht den Datenschutzanforderungen der Datenschützer erklärt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber der FAZ.

Dass Nutzerdaten einschließlich der IP-Adresse an die Google-Server in den USA übertragen werden halten Deutsche Datenschützer des Düsseldorfer Kreises für unzulässig.

Dabei hat Google nach eigenen Angaben einiges getan, um die Auflagen der Datenschützer zu erfüllen. Die übetragenen IP-Adressen werden leicht verkürzt, so dass die Zuordnung von Nutzerdaten auf diesem Wege für Google etwas schwieriger ist. Die Anleitung zur Nutzung des betreffendes Codes wurde von Google sehr technisch gehalten, so dass selbst unter Fachleuten nicht sofort klar war, wie der Code zu implementieren ist.

Nutzern wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Google Analytics Code im Webbrowser unwirksam zu machen. Das Wissen der Nutzer um diese Möglichkeit sowie die aktive Implementierung zusätzlicher Software in den Browser sind zwingende Voraussetzung.

Johannes Caspar sieht keine Handhabe direkt gegen Google. Google Analytics wird ausschließlich von Webmastern in die Webseiten eingebunden, nicht von Google. Es werde geprüft ob gegen Betreiber von Websites vorgegangen werden kann, die Google Analytics einsetzen um denen ein empfindliches Bußgeld zu verpassen.

Websites:

Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Google Analytics


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2 responses to “Datenschützer wollen Einsatz von Google Analytics bestrafen”

  1. Christian Vollmert Avatar

    Hallo Klaus, das Thema entwickelt sich ja sehr schnell, wir haben auf unserem effizienzer.de Blog mal die wichtigsten Google Analytics Tipps und Infos für Website Betreiber zusammenegefasst.
    http://www.effizienzer.de/google-analytics-datenschutz-die-wichtigsten-infos-fur-unternehmen/

  2. klaus Avatar
    klaus

    Hallo Christian,

    ich akzeptiere mal Deine Eigenwerbung 😉

    Interessant ist ja, dass die Website von Johannes Caspar nicht den Datenschutzbestimmungen entsprach und deshalb zunächst eingestellt wurde. IP-Adressen wurden von der Tracking-Software vollständig gespeichert.
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article12146808/Datenschuetzer-verstossen-gegen-ihre-eigenen-Regeln.html

    Unter diesen Vorzeichen kommt es gewiss nicht zu den angedrohten Strafmaßnahmen.