Google Analytics unwirksam machen

Google Analytics wird von vielen Webmastern zur Kontrolle und Auswertung von Seitenbesuchen eingesetzt. Häufig standen und stehen Anbieter von Webstatistiken unter der Kritik von Datenschützern, weil zu viele eindeutige Daten gesammelt werden. Google tritt diesem Problem mit Lösungen für Besucher und Betreiber von Webseiten entgegen.

Google Analytics unterbinden

Besucher von Webseiten können mit dem neuen Browser Plug-In entscheiden, ob der Google Analytics Code aktiv Nutzerdaten an Google übermittelt, oder die Übermittlung der Daten unterbunden wird. Praktisch passiert das, indem der Analytics JavaScript Code (ga.js) nicht ausgeführt wird. Nutzer müssen dafür aktiv werden und sich das Plug-In von der Google Website herunterladen. Das Opt-Out Plug-In (Add-On) für Google Analytics steht derzeit für die Browser Firefox, Internet Explorer und Google Chrom zur Verfügung. http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Auf den ersten Blick wirkt es erstaunlich, dass ein Anbieter Software anbietet, welche ein eigenes Produkte unwirksam macht. Auf den zweiten Blick wirkt dieser Schritt wie ein geschickter Schachzug im Bemühen, den Forderungen der Datenschützer gerecht zu werden.

Benutzer können bei Bedarf die Übermittlung von Daten per Google Analytics unterbinden. Vorausgesetzt, sie kennen diese Möglichkeit und den Weg, den Analytics Code unwirksam zu machen. Selbst wenn alle Internet-Nutzer diese Möglichkeit kennen würden, würde nur ein verschwindend geringer Teil von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das ergibt sich aus den Erfahrung über die Nutzung von Plug-Ins. Google wird sich damit keineswegs die Basis für die Ermittlung der Analytics Daten wegschiessen. Oder die Nutzer müssten grundsätzlich ihr passives Verhalten ändern.

Erfasste IP-Adressen in Google Analytics kürzen

Die datenschutzkonforme Gestaltung von Software für die Webanalyse verlangt, die erfassten IP-Adressen so zu kürzen, dass eine persönliche Zuordnung nicht erfolgen kann.

Aus dem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz vom November 2009 für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten:

Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IPAdressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Derzeit ist die Einbindung eines entsprechenden Codes in die Tracking API von Google Analytics notwendig. Das klingt und ist sehr technisch: Tracking API: The_gat Global Object
Mit _gat._anonymizeIp(); wird erreicht, dass der letzte Ziffernblock der übertragenen IP-Adresse vor der Speicherung entfernt wird.

Die einfache Implementierung für alle Nutzer von Google Analytics ist damit ausgeschlossen. Notwendig wäre ein leicht sichtbarer Button in der Bedienoberfläche von Google Analytics, mit dem diese Funktion aktiviert und deaktiviert werden kann.

Google weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Analyse geografischer Daten durch die Kürzung der IP-Adressen eingeschränkt wird.

Wie stark macht sich diese Einschränkung bemerkbar?
Die Kürzung der IP-Adressen könnte sich möglicherweise für Anbieter bemerkbar machen, die in einem engen regionalen Umkreis aktiv sind. Allerdings gilt hier zu beachten, dass selbst bei vollständiger IP-Adresse nicht exakt der Standort ermittelt werden kann. Die maximal höchste Genauigkeit zur geografischen Ermittlung der Besucher, liegt beim nächstgelegenen Zugangsknoten des Internet Zugangsproviders der Besucher.

Siehe auch Beitrag: Webstatistiken und Datenschutz

Im Web:
Google Conversion Room Blog
Grössere Auswahl und Transparenz für Google Analytics


Posted

in

,

by

Tags: