Europäischer Datenschutz gilt auch für Suchmaschinen

Betreiber grosser Suchmaschinen wollten sich durch Ankündigungen aus dem Kreuzfeuer der Kritik ziehen, indem sie erklärten, Nutzerdaten nur für die Dauer von 18 bzw. 13 Monaten, statt bisher unbegrenzt, zu speichern. Europäische Datenschützer, speziell die Artikel 29 Arbeitsgruppe, empfinden diesen Zeitraum als zu lang.

Anfang April 2008 wurde von der Artikel 29 Arbeitsgruppe eine Stellungnahme zu Datenschutzprinzipien für Suchmaschinen verabschiedet. Darin wurde klargestellt, dass auch die Big-Player im Suchmaschinenmarkt sich europäischem Recht zu unterwerfen haben:

Die Arbeitsgruppe betont vor allem, dass die europäischen datenschutzrechtlichen Regelungen auch für Suchmaschinen gelten, auch in den Fällen, in denen diese ihren Hauptsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union haben.

Eine klare Aussage gibt es zur Speicherung personenbezogener Daten:

Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass personenbezogene, von Suchmaschinen gespeicherte Daten so bald wie möglich gelöscht werden müssen, und zwar spätestens nach 6 Monaten.

Wann werden Google, Yahoo! und Microsoft ihre Datenschutzrichtlinien dieser Forderung anpassen?

Es gibt bereits eine Suchmaschine, die den Nutzern auf Wunsch eine sehr kurze Speicherzeit ermöglicht. Ask.com verspricht, mit aktiviertem Ask Eraser werden die Daten nach wenigen Stunden gelöscht. Diese Möglichkeit wird jedoch nur auf der englischsprachigen Site Ask.com angeboten. Der zweite Wermutstropfen: Nur Nutzer, welche die Bedeutung von AskEraser kennen oder durch einen Klick auf dieses sehr klein geschriebene Wort am oberen Bildschirmrand kennenlernen wollen, haben eine Chance, AskEraser zu aktivieren.

Die Meta-Suchmaschine
Ixquick sieht sich als einziger europäischer Anbieter, welcher die Forderungen der Artikel 29 Arbeitsgruppe bereits erfüllt. Daten werde nur solange gespeichert, wie technisch notwendig. Das waren bereits vor Verabschiedung der o.g. Richtlinie nicht mehr als 48 Stunden. Ixquick hat seine Datenschutzqualität vom Unternehmen Certified Secure prüfen und bestätigen lassen (Zertifikat).

Einziger europäischer Anbieter? Wie behandelt die Meta-Suchmaschine Metager den Datenschutz?
Die FAQ der Meta-Suchmaschine MetaGer geben Auskunft:

Der Schutz persönlicher Daten ist uns so wichtig, dass wir alles, was dem zuwiderlaufen könnte, gar nicht erst machen: es gibt bei uns keine Cookies oder Session-IDs oder irgendetwas, was so etwas ermöglichen würde. Auch das bei den meisten Suchmaschinen übliche “Tracken” der Ergebnisklicks (also mitprotokollieren, wer klickt auf welches Ergebnis) findet bei uns nicht statt.

Was es bei jeder Suchmaschine gibt (und wogegen auch wir nichts tun können), das sind die bei den Abfragen mitgesendeten IP-Adressen. Auch dies können personenbezogene Daten sein. Darum speichern wir auch diese Adressen NICHT – und zwar überhaupt nicht, auch nicht tageweise, und schon gar nicht für Jahre.

Anreiz genug um von Suchmaschinenanbietern nachgemacht zu werden? Werbung und personalisierte Suche, sowie die Abwehr von Angriffen aus dem Internet werden weiterhin als Argumente der Suchmaschinen verteilt um eine Langzeitspeicherung persönlicher Daten zu rechtfertigen. Langjährig gespeicherte Cookies sollen bei z.B. die “Service-Qualität” der Suche erhöhen. Daten die nicht personenbezogen sind, werden ungeachtet dessen weiterhin ohne Ablaufdatum gespeichert.

Weitere Beiträge:
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Wie arbeiten die Suchmaschinen von morgen?
Die Google Gesellschaft

Externer Verweise:
MetaGer
Ixquick
Leitseite Datenschutz Europäische Union


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2 responses to “Europäischer Datenschutz gilt auch für Suchmaschinen”

  1. […] Europäischer Datenschutz gilt auch für Suchmaschinen Als Lesezeichen hinzufügen? Hide Sites […]

  2. Andreas Avatar
    Andreas

    Die EU sollte hier richtig Druck machen.