Suchmaschinen sollen Datenschutz respektieren

Die 28. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten fand am 3. November 2006 in London statt. Die versammelten Datenschutzbeauftragten verabschiedeten eine Entschliessung zum “Datenschutz bei Suchmaschinen”.

Die von Suchmaschinenbetreibern aufgezeichneten Daten auf Basis des IP-Protokolles, erlauben die Identifikation von Nutzern, sobald diese mit den Daten der Anbieter von Internet-Zugangsdiensten zusammengeführt werden. Darüber hinaus ermöglicht die Speicherung spezifischer Nutzerdaten persönliche Profile anzulegen, die sensible Aussagen zur Person enthalten können. Dazu gehören politische und religiöse Ansichten, berufliche und freizeitliche Aktivitäten bzw. Interessen, sexuelle Vorlieben, gesundheitliche Informationen usw.

Führende Suchmaschinen bieten darüber hinaus zahlreiche Dienste wie E-Mail, Instant-Messenger, Foren usw., die persönliche Daten abfragen, bevor sie genutzt werden können. Diese Daten lassen sich mit den Suchanfragen z.B. auf Basis der IP-Adresse innerhalb einer Sitzung und/oder Cookies kombinieren. Daraus resultieren sehr umfangreiche Aussagemöglichkeiten über Einzelnutzer. Die wenigstens Nutzer dürfte sich wirklich im Klaren sein, was Suchmaschinen über sie wissen. Menschen vergessen relativ schnell. Daten können über viele Jahre gespeichert werden, “Alte Sünden” bleiben nachvollziehbar.

Suchmaschinenbetreiber argumentieren, mit diesen Daten ihre Angebote verbessern zu können und wollen. Nach Ansicht der Datenschützer sind diese Datenmengen aber nicht nicht notwendig. Das grösste Problem wird in der Gefahr gesehen, diese Daten könnten an “Dritte” gelangen.

Ein anschauliches Beispiel stellt die “versehentliche” Veröffentlichung von AOL-Suchanfragen im August 2006 dar. Die vermeintlich anonymen 20 Millionen Suchanfragen enthielten eindeutige Kennungen der Nutzer. Damit lässt sich rekonstrieren welche Suchanfragen einer bestimmten Nutzerkennung zuzuordnen sind. Gemeinsam mit den Inhalten der Suchanfragen entstehen über den Beobachtungszeitraum von drei Monaten detaillierte Nutzerprofile. Aus diesen Pool von Anfragen gab es Fälle, anhand derer sich die Person ermitteln liess, der die Nutzerkennung zuzuordnen ist. Obwohl AOL die Daten nach wenigen Tagen wieder vom Netz nahm, sind die Daten auf zahlreichen Internetsites verfügbar und können gezielt durchsucht werden.

Die Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten:

1. Unter anderem sollten Anbieter von Suchmaschinen ihre Nutzer im Vorhinein in transparenter
Weise über die Verarbeitung von Daten bei der Nutzung der jeweiligen Dienste informieren.

2. Im Hinblick auf die Sensitivität der Spuren, die Nutzer bei der Nutzung von Suchmaschinen hinterlassen, sollten Anbieter von Suchmaschinen ihre Dienste in einer datenschutzfreundlichen Art und Weise anbieten. Insbesondere sollten sie keine Informationen über eine Suche, die Nutzern von Suchmaschinen zugeordnet werden können, oder über die Nutzer von Suchmaschinen selbst aufzeichnen. Nach dem Ende eines Suchvorgangs sollten keine Daten, die auf einen einzelnen Nutzer
zurückgeführt werden können, gespeichert bleiben, außer der Nutzer hat seine ausdrückliche, informierte Einwilligung dazu gegeben, Daten, für die Erbringung eines Dienstes die notwendig sind, speichern zu lassen (z. B. zur Nutzung für spätere Suchvorgänge).

3. In jedem Fall kommt der Datenminimierung eine zentrale Bedeutung zu. Eine solche Praxis würde sich auch zugunsten der Anbieter von Suchmaschinen auswirken, indem die zu treffenden Vorkehrungen bei Forderungen nach der Herausgabe nutzerspezifischer Informationen durch Dritte vereinfacht würden.

Die Datenschützer sehen für die Zukunft einen Anstieg der Möglichkeiten, Daten einzelnen Personen zuordnen zu können. Dazu trägt die Zunahme von DSL-Anschlüssen mit fester IP-Adresse bei. Einen weiteren Schub wird es nach der Einführung von IPv6 Netzen geben. IPv6 ist das Internet-Protokoll der nächsten Generation Dieses Protokoll wird eine unvergleichlich höhere Anzahl IP-Adressen bieten und soll die jetzige Knappheit der IP-Adressen beseitigen.

Die Entschliessung in deutscher Sprache (PDF-Datei)
Entschliessung zum Datenschutz bei Suchmaschinen.pdf (application/pdf-Objekt)


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One response to “Suchmaschinen sollen Datenschutz respektieren”

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