Urheberrechtsverletzungen schwächen das Ranking

Urheberrechtsverletzungen werden Rankingsignal – Googles Emanuel Update

Webseiten, für die Google eine hohe Anzahl von Anfragen zur Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhält, werden in naher Zukünft schlechtere Rankings in den Suchresultaten bekommen. Da diese Anfragen nicht zwangsweise gerichtlich gedeckt sein müssen, eröffnet sich teilweise ein neues Feld für Negativ-SEO.

Wie hoch die Anzahl der Urheberrechtsbeschwerden siein muss, damit eine Website ein schlechteres Ranking bekommt, lässt Google offen.

Google ist selbst noch im Experimentierstadium und wird die Werte sicherlich mehrfach anpassen. Möglich wäre auch, den Beschwerdefaktor nur gelten zu lassen wenn mehrere unterschiedliche Beschwerdeführer agieren.

Google erläutert hingegen, was unter Entfernunganfragen zum Urheberrecht zu verstehen ist:

Besitzer des Urheberrechts oder Organisationen welche die Urheber vertreten, stellen Anträge an Google, Material oder Links zu urheberrechtsverletzendem Material zu entfernen.

Wir erfahren auch, welche Vertreter des Urhebrrechts die meisten Anfragen zur Entfernung von Links oder Material stellen.

Zunächst einige Zahlen.

Im Juli wurden 4 415 284 Anfragen zur Entfernung von URL aus dem Google-Index gestellt. Betroffen sind von diesen Anfragen 29 996 Domains. Das sind rund 152 Anfragen pro Domain.

Die meist betroffenen Domains (Juli 2012):

Domain                        Anzahl der Entfernungsanfragen (URL)

filestube.com                     295 198
isohunt.com                      114 701
downloads.nl                     108 180
torrenthound.com               99 941
filesonicsearch.com             96 540
dilandau.eu                        92 909
mp3searchy.com                84 098
mp3s.pl                             69 357
extratorrent.com                68 046
mp3skull.com                    63 375

Für alle erwähnten Domains bleibt der Umfang der Entfernungsanfragen unter 1% der von diesen Domains indexierten Inhalte im Google-Index.

Besitzer oder Verwalter von Urheberrechten mit den meisten Anfragen zur Entfernung von Inhalten oder Links (Juli 2012):

Mitglieder der RIAA (Sony, EMI, Universal und Warner Music)
Microsoft
Froytal Services Ltd.
NBC Universal
RK Netmedia Inc.
BPI Ltd.
Bangbros.com Inc.
Universal Music Group
Magnolia Pictures
Sony Music Enterntainment
EMI

Der Einfluss der Entfernungsanfragen auf das Ranking startet in dieser Woche. Diese Änderung des Rankings soll Nutzer in die Lage versetzen, legitime Inhalte schneller zu finden, erläutert Google.

Die von der Rankingänderung betroffenen Seiten und Domains werden nicht aus dem Google-Index entfernt. Durch das schlechtere Ranking werden sie jedoch aus dem Gesichtskreis der allermeisten Google-Nutzer entfernt. Google erklärt:

Wir werden keine Seiten aus dem Index entfernen, ausser wir erhalten eine gültige Aufforderung zur Entfernung vom Rechteinhaber.

Google stellt weiterhin Tools für Gegennotizen bereit, damit Inhalte die zu unrecht entfernt wurden, wieder aufgenommen werden können. Anträge und betroffene Domains werden weiterhin im Transparency Report der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das oben erwähnte Negativ-SEO bezieht sich also ausschliesslich auf Rechteinhaber und deren Organisationen die sich gegenüber Google glaubhaft sls solche repräsentieren.

Emanuel Update

Der Name Emanuel Update stammt nicht von Google. Danny Sullivan, Betreiber von Search Engine Land, schlägt diesen Namen vor, da Google mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wie beim Panda-Update einen Namen vergeben möchte. Hollywood Mogul Ari Emanuel, Co-CEO der William Morris Endeauvor Agency, glaubt die Technologie von Google unterstütze Piraterie.

 

Mit Blick auf den Google Transparency Report lässt sich einschätzen, dass nur ein minimaler Bruchteil der Websites, die vom Google Index erfasst wurden, betroffen ist. Theoretisch könnte sich der Anteil deutlich ausweiten, falls Rechteinhaber gegen “Alles und Jeden” zu Felde ziehen. Dann könnten auch private Websites in das Visier der Urheberrechtshüter gelangen, die mal eben ein Bild, Song oder Video eingebunden haben ohne 100% die Urheberschaft abgeforscht zu haben. Derartige “Kavaliersdelikte” dürften jedoch kaum ausreichen das Ranking bei Google zu beeinflussen.

 


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