Quality Rater und Spam Bewertung - Google

Google Quality Rater – Richtlinien 2012

Suchmaschinen verlassen sich nicht auf Algorithmen zur Bewertung von Suchresultaten. Qualitätsbewerter ergänzen die algorithmische Bewertung. Umfassende Richtlinien stellen die Basis zur Bewertung von Webseiten, Websites und Spam dar. Diese Richtlinien sind streng vertraulich. Wieder einmal gelangte eine relativ aktuelle Version der Bewertungsrichtlinien an die Öffentlichkeit.

Die Richtlinien für Qualitätsbewerter wären ein gutes Handwerkzeug für Webmaster. Viele Aspekte dieser Richtlinien veröffentlicht Google aber auch an anderen Stellen, wie etwa den Hilfeseiten für Webmaster.

Qualitätsbewerter  sollen mit ihrem Urteilsvermögen, mit dem gesunden Menschenverstand die Trefferlisten, bzw. einzelne Treffer bewerten. Diese Bewertung kann nicht nur subjektiv erfolgen.  Während eine Seite von einem Bewerter als gut empfunden wird, kann der nächste Bewerter eine völlig gegenteilige Meinung zur gleichen Seite habe. Damit wäre Google nicht geholfen. Also wurden Richtlinien erstellt, die ständig konkretisiert und ausgebaut werden. Die aktuellste, in der freien Wildbahn entdeckte Ausgabe der Google Quality Rater Richtlinien umfasst bereits 161 Seiten. Das Exemplar aus dem Jahr 2011 kam noch mit 125 Seiten aus.

Die Ausgabe Juni 2012, Version 3.27,  enthält ein völlig neues Kapitel der Qualitätsbewertung einzelner Seiten, das noch vor dem Webspam Guidelines platziert wurde. Die Qualitätsbewertung entspricht in vollem Umfang der offiziellen Linie, die Google zur Qualitätsverbesserung der Suchresultate fährt. Spätestens mit dem Panda Update war klar, dass Google hochwertigere Seiten vorne haben möchte. Zahlreiche Punkte der Richtlinie wurden bereits im Beitrag aus dem Jahr 2011 betrachtet. Nachfolgende Punkte sind ausschliesslich dem neuen Kapitel der Qualitätsbewertung für Seiten entnommen.

Qualitätsbewertung von Seiten

Die Richtlinien wurden erstellt, weil einzelne Bewerter unterschiedliche Ansichten zu einzelnen Seiten haben. Ein Rater lässt sich eher vom Inhalt beinflussen, ein anderer eher von der Seitengestaltung. Die Richtlinien sollen zur einheitlichen Bewertung von Seiten beitragen. Die Bewertung von Seiten erfordert Praxis, erklärt das Dokument.

Die Qualitätsbewertung einer Seite erfolgt unabhängig davon, ob eine Seite für eine bestimmte Suchanfrage hilfreich sein kann. Es gibt fast immer eine Frage für welche die Seite hilfreich sein könnte und es gibt fast immer eine Frage für die eine Seite nicht hilfreich ist.

Nicht jeder Aspekt der Qualitätsbewertung ist in den Richtlinien abgedeckt. Die Bewerter werden angehalten, das eigene Urteilsvermögen zu nutzen und gleichzeitig die getroffene Entscheidung zu begründen.

Die Art und Weise der Qualitätsbewertung wird nicht in eine bestimmte Ecke gedrückt. Es geht also nicht darum, Seiten vorrangig als gut oder vorrangig als schlecht zu bewerten. Der Leitfaden erklärt, die meisten Webseiten wurden erstellt um nützlich für die Nutzer zu sein. Das Anliegen von Seiten ist vielseitig. Informationen vermitteln, objektiv oder persönlich gefärbt, Meinungen oder Ansichten zu äussern, zu unterhalten, Dateien zu teilen usw.

Unterschied zwischen Seitenbewertung und URL-Bewertung.
Die URL Bewertung betrachtet, ob eine Zielseite die Suchanfrage beantwortet. Die Bewertung der Qualität einer Seite zielt darauf ab, den Zweck der Seite zu bewerten. Der Zweck der Seite allein bestimmt jedoch noch nicht die Qualität einer Seite. Inhalte die informieren müssen nicht von besserer Qualität sein als unterhaltende Inhalte.

Inhalte bewerten

Es wird erläutert, wie die Rater Hauptinhalte, ergänzende Inhalte und Anzeigenbereiche erkennen. Ergänzende Inhalte und Anzeigen müssen keineswegs schlecht sein wenn sie nur im richtigen Zusammenhang mit dem Hauptinhalt der Seite stehen. Ergänzende Inhalte sind besipielsweise Verweise zu anderen hilfreichen Inhalten der Website. Manchmal sind die Kommentare zu einem Blogbeitrag der interessanteste Teil.

Täuschende Inhalte sind beispielsweise Seiten mit vielen Anzeigen, deren scheinbar hilfreiche Verweise alle nur auf Seiten mit wenig hilfreichen Inhalten und vielen Anzeigen verweisen.

Gut zu wissen der Standpunkt zu Anzeigen:

Viele Seiten haben Anzeigen. Ohne Anzeigen und Monatarisierung der Website können einige Webseiten nicht existieren.

Ganz klar, es geht nicht prinzpiell gegen Anzeigen, nur gegen deren unsachgemässen Gebrauch.

Bewertet wird auch das Layout einer Website. Wobei weniger die Schönheit der Gestaltung bewertet wird, als die Art und Weise wie die Inhalte präsentiert werden. Hauptinhalte sollen im Mittelpunkt stehen und sofort erkannt werden. Anzeigen sollten nicht ablenken vom Hauptinhalt usw.

Als Bestandteil der Qualitätsbewertung einer Seite soll immer die Startseite eines Angebotes besucht werden. Deren Eindruck geht in die Bewertung ein. Ebenso die Ermittlung des Zwecks des gesamten Webangebotes. Die Seite soll sich in den Zweck des gesamten Angebotes einfügen. Verantwortlichkeiten für die Website bzw. deren Inhalte, sowie Kontaktinformationen sollten klar erkennbar sein.

Reputation ist sehr wichtig

Die Anerkennung einer Website kann darüber entscheiden ob die Einstufung der Seite als hochwertig oder sehr hochwertig eingestuft wird.  Für die Bewertung der Reputation sollen Kommentare, Bewertungen, Beiträge und Referenzen über die Website herangezogen werden. Der Traffic einer Website gilt ausdrücklich nicht als Reputation.

Hinweis:

Die Richtlinien fürr Quality Rater sind vertrauliche Unterlagen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen.Deshalb gibt es keinen Verweis zum Dokument. Die Erfahrung zeigt zudem, dass ein Verweis nach kurzer Zeit ins Leere geht, weil Google darauf dringt, dass das vertrauliche  Dokument nicht öffentlich erreichbar ist.  Ich bin durch einen Hinweis von Eisy auf die neue Ausgabe aufmerksam geworden und habe mir das Dokument dann gegoogelt.


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5 responses to “Google Quality Rater – Richtlinien 2012”

  1. Paul Avatar

    Schöner Beitrag – da werde ich weiter recherchieren. Du schriebst: “Wieder einmal gelangte eine relativ aktuelle Version der Bewertungsrichtlinien an die Öffentlichkeit.”

    – Kannst Du mir sagen, wo ich ein Exemplar erhalte?

    Hab Dank des Artikels und sei gegrüßt!

  2. Klaus Patzwaldt Avatar
    Klaus Patzwaldt

    Ja, aber nicht hier in der Öffentlichkeit 😉

  3. Stefan P Avatar

    Sehr interessanter und hilfreicher Artikel. Das Dokument findet man aber noch über die Google-Suche. Es hilft auf jeden Fall zu verstehen wie Google denkt und einige Dinge Bewertet.

  4. Thomas Avatar
    Thomas

    Sehr interessante Website ! Hab mich glatt ein wenig darin verloren obwohl ich nur mal kurz was lesen wollte. Danke für die wertvollen INFOS – da steckt viel Arbeit / Zeit dahinter und ich/wir darf/dürfen diese kostenlos – also für umme – “inhalieren”. Genug gelobt 😉
    Ich hätte das gleiche Anliegen wie Paul. Wo kann ich ein solchens Exemplar (Bewertungsrichtlinien) finden ??

  5. […] wollen ja einen möglichst natürlichen Link Mix, der gegen die Konkurrenz, gegen Denunzianten und gegen Quality Rater von Google bestehen […]