In Deutschland gehen die Datenschutzbestimmungen von Google nicht mit deutschem Recht konform, stellte das Landgericht Hamburg fest. Zehn Klauseln aus den früheren Nutzungsbedingungen wurden für unzulässig erklärt. Es handelt sich um Klauseln, welche die Verbraucher unzulässig benachteiligen oder gegen geltendes Datenschutzrecht verstossen.
E-Mail lesen und löschen
Eine der untersagten Bestimmungen räumte Google das recht ein, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Das könnte auch ganz private Werke betreffen, die in Google Accounts gespeichert sind. Eine Klausel bevollmächtigte Google E-Mails und andere eingestellte Inhalte ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen.
Personenbezogene Daten an Dritte weitergeben
In den von der vzbv beklagten Datenschutzklauseln nahm Google sich die Freiheit heraus, Verbraucherdaten unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte zu übermitteln oder mit Daten anderer Unternehmen zu kombinieren. Personenbezogene Daten konnte zu Werbezwecken genutzt werden. Diese Klauseln wurden vom Gericht für unwirksam erklärt, weil Verbraucher ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten geben müssen.
“Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen”, erklärt Gerd Billen, Vorstand der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband).
Google hat ab Zustellung des Urteils vier Wochen Zeit gegen das Urteil Berufung einzulegen. Derzeit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Vielleicht wählen Sie doch lieber das Google Opt-Out 😉
Pressemitteilung vzbv
Google zu mehr Verbraucherschutz verurteilt
Landgericht Hamburg: Urteil (PDF)
Google Deutschland: Datenschutzbestimmungen
Comments
One response to “Google Geschäftsbedingungen verstossen gegen Datenschutz”
Es wurde Zeit das endlich mal etwas unternommen wurde.
Jetzt müsste man nur noch die Rechte von dem Datensammler Google Analytics einschränken, dann könnte man wieder etwas unbesorgter durchs Netz surfen.
Gruss
Elroy