Mit Cloaking werden Suchmaschinen andere Inhalte präsentiert als Nutzern. IP Delivery wird u.a dafür genutzt, Inhalte nach Standort des Nutzers auszuliefern (oder nicht zu liefern). Mit Geolocation wird festgestellt wo sich ein Nutzer aufhält um ihm z.B. mit lokalen Informationen zu versorgen. Was darf in welcher Form genutzt werden?
Das Webmaster Zentrale Blog erläutert die Bedeutung und Unterschiede von Geolocation, IP-Delivery und Cloaking:
Geolocation
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Webmaster können anhand von Cookies, Informationen die mit einem Log-In verknüpft sind oder IP-Adressen bestimmen wo sich Nutzer befinden. Anhand dieser Informationen können für Bewohner einer bestimmten Stadt oder Region lokale Nachrichten hinzugefügt oder hervorgehoben werden. Das heisst, unterschiedliche Nutzer werden mit unterschiedlichen Inhalten unter der gleichen URL versorgt. Das ist für Google kein Problem, solange die GoogleBots ebenso wie die Nutzer behandelt werden. GoogleBots sollten nicht so behandelt wären als kämen sie aus einem anderen Land, das wäre Cloaking.
Webmaster müssen sich beim Geolocation also damit auseinandersetzen, wie man den GoogleBot als lokalen Besucher aus Deutschland einstuft, obwohl seine IP-Adresse einen Besucher aus dem fernen Silicon Valley signalisiert.
IP Delivery
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Wird als eine spezielle Form des Geolocation angesehen. Anhand der IP-Adresse lässt sich häufig relativ gut eine Aussage über den nächstgelegenen Internet-Einwahlknoten in das Internet ableiten. Diese Information lässt sich geografisch auswerten.
Googlebot sollte den gleichen Content sehen, den ein gewöhnlicher User mit der gleichen IP-Adresse sehen würde.
Cloaking
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Das klassische Cloaking bedient sich des IP-Delivering. IP-Adressen die Suchmaschinen zugeordnet werden können, werden in einer Datenbank gesammelt und ständig aktualisiert. Anhand dieser Informationen werden Suchmaschinen andere Seiten ausgeliefert als menschlichen Nutzern. Wird den Suchmaschinen anderer Inhalt geliefert als den Nutzern, verstösst das gegen die Richtlinien für Webmaster. Es gibt Verfahren mit denen automatisiert festgestellt werden kann, ob zwei Dateien identisch sind. Dafür wird der Hash-Wert ermittelt (vergleichbar mit einem Fingerabdruck für Dateien), der sich bereits bei kleinsten Abweichungen ändert.
Kostenpflichtige Inhalte
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Websitebetreiber die kostenpflichtige Inhalte liefern, möchten natürlich dennoch in Suchmaschinen vertreten sein, damit Nutzer darüber gewonnen werden.
Google möchte gerne, dass an den ersten Klick keine Bedingungen geknüpft sind. Das heisst, die Inhalte die in der Suchmaschine zu finden sind, sollten komplett frei zugänglich sein. Links von dieser Seite können dann auf kostenpflichtige Inhalte bzw. Anmeldeseiten verweisen.