Das scharfe Geo Auge

Am 6. September 2008 startete der Satellit Geo-Eye 1 von der Vandenberg-Startrampe der US-Luftwaffe in Kalifornien. Der Satellit hat die Aufgabe, Bilder der Erde mit sehr hoher Auflösung zu liefern. Google als einer der wichtigsten Auftraggeber für den Geosatelliten, wird die neuen Aufnahmen nutzen um die Darstellungen in Google Earth mit höherer Auflösung anzubieten. Ein erstes Paket hochauflösender Bilder wurde am Donnerstag 19. März 2009 über Google Earth veröffentlicht.

GeoEye 1 umrundet die Erde mit einer Geschwindigkeit von 17 000 Meilen in der Stunde in einer Höhe von 660 km. Es entstehen hochaufgelöste Farbbilder (50 cm), die u.a. fortlaufend in den Daternbestand von Google Earth eingespeist werden.

Bill Wilt, Vizepräsident Nordamerika, im Unternehmen GeoEye erklärt:

Google ist ein sehr wichtiger Kunde für uns, mit einem grossen Appetit für landkartengerechte Satellitenfotos. Wir arbeiten hart um deren Erwartungen gerecht zu werden und versorgen sie (Google) mit einem kontinuierlichen Strom der weltweit höchstaufgelösten Farbsatellitenbilder.

Als Appetithappen gibt es derzeit u.a. Bilder vom japanischen Berg Fuji, den ägyptischen Pyramiden und Kairo, dem australischen Sydney, Hongkong, Borneo, Britisch Kolumbien, Kanada.

Das Untermehmen GeoEye Inc. versorgt u.a.die U.S. Regierung einschliesslich der National Security Community, internationale Regierungen und kommerzielle Kunden. Etliche zehnmillionen Quadratkilometer an Bildern werden jährlich aus der Luft erfasst, einschliesslich der Aufnahmen von GeoEye 1.

Unsere Umgebung wird u.a. von Google immer mehr Public. Hochauflösende Satellitenbilder gemeinsam mit Google Streetview sorgen dafür, dass wir entfernte Orte sehr genau erkunden können, ohne uns auf den Weg begeben zu müssen. Das bringt auch Widerstand mit sich. Menschen sehen ihre Privatshäre eingeschränkt und klagen deshalb gegen Google, bzw. möchten klagen.

Laut Frankfurter Rundschau Online, stellte Rechtsanwalt Jürgen Ronimi Strafantrag gegen Google, wegen hochauflösender Bilder seines Grundstücks, die nach seiner Ansicht Privatsphäre und private Sicherheit gefährden. Die Klage wurde u.a. abgewiesen, weil das Grundstück nicht unendlich nach oben reiche. Wie wenig nach oben ein Grundstück reicht musste nach gleichem Bericht ein Grundstücksbesitzer aus Bad Dürckheim erfahren, der beim Bundesverfassungsgericht mit seiner Klage gegen eine Personenseilbahnführung über seine Immobilie scheiterte.

Websites:
Google GeoEye
GeoEye


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