Google Vereinbarung zu Klickbetrug bestätigt

Der gerichtliche Vergleich zur Beilegung des Streits um Klickbetrug für Google Adwords Anzeigen ist nun wirksam. Werbetreibende können noch bis zum 4. August ihren Anspruch geltend machen.

Wer Ansprüche geltend machen darf, ist auf der eigens für diesen Fall eigerichteten Website erklärt:

Die Verteilung der Vergleichssumme erfolgt in Form von Werbegutschriften. Wenn die gerichtlich bestimmte Definition der Klägergruppe im Sinne dieser Sammelklage auf Sie zutrifft, gehören Sie zu dieser Klägergruppe und sind zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt. Die gerichtliche Definition der Klägergruppe lautet wie folgt: Alle natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich deren leitenden und sonstigen Angestellten oder Beauftragten bzw. Vertreter, die seit dem 1. Januar 2002 Werbeanzeigen im Internet von Google gekauft haben,, ungeachtet der Stelle, an der die Werbeanzeige erschien.

Zum Beitritt müssen Sie ein Anspruchsformular über die Website www.clicksettlement.com einreichen. Anspruchsformulare können nur in der Zeit vom 19. Juni 2006 bis 4. August 2006 eingereicht werden. Nach dem 4. August 2006 eingehende Ansprüche gelten als verspätet und werden zurückgewiesen.

Nach einer Meldung von AP sollen Ansprüche in der Höhe von 4,50 US$ für jeweils ausgegebene 1000 US$ erstattet werden. Geldzahlungen wird es nicht geben, die Ansprüche werden über Gutschriften beglichen.

Official Google Blog: Lane’s Gifts settlement ruling

Website zum Verfahren (deutschsprachige Version):
Lane’s Gift and Collectibles, et al. v. Google, et al.

Mitteilung über Anhängigkeit und Vergleich einer Sammelklage, mündlichen Verhandlungstermin und
Anspruchsgeltendmachung (PDF-Datei)


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