PageRank gilt als freie Meinungsäusserung

Teilerfolg für Suchmaschine Google. Einer einstweilige Verfügung gegen die Suchmaschine Google, wurde nicht stattgegeben. PageRank gilt als freie Meinungsäusserung.

Bob Massa, selbst Betreiber der völlig unbedeutenden Suchmaschine SearchKing, versuchte sich als Trittbrettfahrer, um mit dem Bewertungsverfahren der Suchmaschine Google, dem PageRank, das grosse Geld zu verdienen. Seine für diesen Zweck geschaffene Website PRAdnetwork wurde aus dem Google-Index verbannt, die PageRank Bewertung für Searchking heruntergesetzt.

Die von Massa daraufhin eingerichte Klage, wurde nun von einem Gericht im US-Staat Oklahoma, zumindest für den Teil der einstweiligen Verfügung, abgewiesen. Google sollte den PageRank der abgestraften Seiten wieder herstellen und den Quellcode seiner Ranking-Algorithmen offenlegen.

In der Begründung folgt das Gericht der Auffassung von Google, dass der PageRank eine freie Meinungsäusserung sei. Diese stehe unter dem Schutz des ersten Zusatzes zur US-Verfassung (Freedom of Speech). Massa habe bewusst das Risiko in Kauf genommen, ein Geschäft auf dem PageRank aufzubauen, über den er ohne Zweifel keine Kontrolle ausübt.

Das Gericht folgte den Argumenten von Google jedoch nicht in allen Punkten. Die Integrität des PageRank sei schon jetzt, durch die manuelle Beeinflussung der SearchKing Webseiten, mit einem Kompromiss behaftet.

Das Gericht sieht keine Notwendigkeit, darüber zu entscheiden, in welchem Umfang Googles Aktionen als negativ zu bewerten wären, da die Analyse des ersten Zusatzes zur Verfassung (Freedom of Speech) ergeben hat, dass diese Frage irrelevant ist.

Beobachter sehen es als wahrscheinlich, dass die Klage auch im Hauptverfahren abgewiesen wird. Massa darf jedoch die Klage neu formulieren.

Bescheid des US-Gericht Oklahoma (PDF, englisch): Notice of Order or Judgements

Bericht von LawMeme (englisch): SearchKing update: preliminary injunction denied

Nachtrag (02.06.2003): Mit Schreiben vom 27.05.2003 wies Richterin Vicki
Miles-LaGrange, Oklahoma, die Klage Massas endgültig ab. Demnach stehen Googles Ergebnislisten unter dem Schutz der freien Meinungsäusserung.

 


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