täuschende Werbung

Täuschende Werbung in Suchmaschinen

In den USA hat sich die Gruppe Comercial Alert gegen versteckte Werbung auf Suchmaschinen ausgesprochen.

Eine Beschwerde die sich konkret gegen 8 grosse international ausgerichtete Suchdienste richtet, wurde bei der Federal Trade Commision eingereicht.

Das Schreiben bemängelt, dass bezahlte Listings nicht ausreichend als bezahlte Werbung deklariert werden. Besucher könnten nicht klar erkennen, dass Einträge auf der Ergebnisliste gegen Bezahlung dort zu sehen sind. Bezahlte Einträge werden nicht nach Relevanz bewertet.

Nachfolgend eine Übersicht der Suchdienste und deren Verfahren zur Kennzeichnung bezahlter Einträge, wie sie im Schreiben von Comercial Alert enthalten ist:

Suchmaschine bezahltes Listing bezahlte Aufnahme
AltaVista Featured Listings
(gekennzeichnete Eintragungen)
Results
DirectHit Partner Search Results
(Suchergebnisse von Partnern)
No paid inclusion
HotBot Products & Services
(Produkte und Dienstleistungen)
sowie:
Featured Listings
———-
iWon.com Featured Listings No paid inclusion
LookSmart Featured Listings Reviewed Web Sites
Lycos Featured Listings No paid inclusion
MSN Featured Sites Web Directory Sites
(Seiten aus dem Webverzeichnis)
Netscape Partner Search Results No paid inclusion

Als Beispiel, dass es auch anders geht, wird die Suchmaschine Google genannt. Die Suchwort-abhängige Werbung ist dort klar abgegrenzt, als “Sponsoring Links” gekennzeichnet.
Siehe Beitrag: Google werben mit Schlüsselwörtern

Interessant ist, dass die Suchmaschine GoTo (Overture), deren bezahlten Listings in den meisten dieser Suchdienste erscheinen, nicht erwähnt wird.
Auf der Site von GoTo (Overture) herrschen jedoch klare Verhältnisse. Alle bezahlten Einträge sind gekennzeichnet, sogar mit dem Preis, den ein Klick auf einen Eintrag dem Anbieter verursacht.

Subversive Werbung in deutschsprachigen Suchdiensten

WEB.DE
“Altmeister” der täuschenden Werbung ist das Webverzeichnis WEB.DE. Dort erhalten Werbende zu ihrer Bannerbuchung zusätzlich den ersten Platz in der Ergebnisliste. Unkundigen Besuchern ist es unmöglich diesen Eintrag als bezahlte Werbung zu indentifizieren.
Siehe Beitrag: Ist WEB.DE käuflich ?

Acoon
Die Suchmaschine Acoon bietet seit April 2001 bezahltes Listing.
Vordere Plätze lassen sich gegen ein festes Entgelt mieten. Die Kennzeichnung der bezahlten Einträge ist nicht geplant, versicherte mir Geschäftsführer Michael Schoebel.

LookSmart
Die Neuaufnahme von Einträgen erfolgt nur gegen Bezahlung. Es gibt keine Unterscheidung, ob Einträge redaktionell oder gegen Bezahlung aufgenommen wurden.

Meta-Suchmaschinen
Eine grosse Zahl von Meta-Suchmaschinen nutzt die Ergebnisse bezahlter Suchdienste.
Leider werden oftmals Ergebnisse von bezahlten Suchdiensten wie GoTo( jetzt Overture) nicht original übernommen. Die für Verbraucher so wichtigen Hinweise des bezahlten Ranking werden einfach weggelassen.

Klare Kennzeichnung

Qualigo
Die Suchmaschine Qualigo weist klar jedes Gebot mit Preis aus.
Seit wenigen Tagen ist dieses Angebot auch unter Suchmaschine.de zu finden.

Cyfind
Auch hier ist immer klar, welches Ergebnis gegen Gebot zustande kommt.

Mündige Besucher sind zufriedener

Ehrlichkeit gegenüber den Besuchern wird mit Vertrauen belohnt. Suchdienste die immer klar und eindeutig mit der Kennzeichnung ihrer bezahlten Listings umgehen, müssen nicht befürchten, dass sich Besucher entäuscht abwenden.

Dass bezahlte Listings eine notwendige Einnahmequelle für Suchdienste sind kann heute kaum jemand bestreiten.
Dass man Besucher ehrlich informieren sollte, gehört zum bezahlten Listing.

Schleichwerbung ist auch in Deutschland nicht gestattet.

Website: Comercial Alert


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