Online Marketing und Recht – Das Buch

Die Inhalte des Buches lehnen sich an Gerichtsentscheidungen an. Diese können als momentaner Stand der Rechtssprechung gesehen werden. Der Autor ist keineswegs immer mit den Urteilen der Rechtssprechung im Einklang. Das Buch hat jedoch nicht das Ziel, Kritik der Rechtssprechung zu sein, sondern praktische Hilfe für Personen zu geben, die sich im Internet bewegen.

Interessanterweise beginnt das Buch mit all den Dingen die rechtlich falsch gemacht werden im Internet. Beispielsweise die Verwendung von Markennamen im Domain-Namen und die Nutzung von Stadtplanausschnitten.

Darauf aufbauend gibt es massiv praktische Hinweise wie man es richtig machen kann. Besonders erwähnenswert ist die weitgehend alltägliche Sprachformulierung des Buches. Verständlich für Nichtjuristen. Wer sich schon mal mit Gesetzestexten beschäftigt hat, weiss wie anstregend Juristendeutsch sein kann. Praktische Checklisten ergänzen die Kapitel. Die Checklisten machen das Buch als Nachschlagewerk interessant. Ein Buch für Praktiker.

Die nachfolgenden Überschriften entsprechend weitgehend den Hauptkapiteln im Buch.

Domains

Das Domain-Recht ist stark vom von Marken oder Namen geprägt. Der Autor Martin Schirmbacher, geht auf die technischen und allgemeinen Aspekte der Domain-Namen ein. Neben der Domain-Registrierung sind Domain-Streitigkeiten ziemlich interessant. Städte und Gemeinden haben beispielsweise oft einen Anspruch auf die namensgleiche Domain, aufgrund des Namenschutzes. Allerdings gibt es dafür auch Ausnahmen, die im Buch dargestellt werden.

Dass man mit einer Domain wie tauchschule-dortmund.de Probleme bekommen kann war mir neu und ist mir ziemlich unverständlich. Das Buch erklärt, wie man derartige Domains dennoch ziemlich rechtssicher machen kann.

Content der Website

Inhalte von Websites können gegen Recht verstossen. Probleme kann es häufig mit fremden Inhalten geben. Bilder, Texte, Musik können nicht ohne Genehmigung übernommen werden. Das Buch erklärt wie man Stolperfallen vermeidet.

Dass SEO-Texte wegen ihrer besonderen Gestaltung urheberrechtlichen Schutz geniessen können, ist sicherlich für viele Leser dieses Blogs interessant. Auf viele andere Aspekte wie Stadtpläne, Spiele und gekaufte Inhalte möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Umfassend geht das Buch auf die Haftung bei fremden Inhalten wie Forenbeiträge und Blogkommentare ein.

Gut, bestätigt zu bekommen, dass Verweise generell nicht verboten sind. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Es wird sehr gut erklärt, dass die Haftung für Links nur in Ausnahmefällen relevant ist. Entsprechende Disclaimer im Impressum sind fast immer unötig. Distanzierungsformulierungen werden jedoch für die Einbindung von Videos empfohlen und sind im Buch nachzulesen.
Wer einen Haftungsauschluß für fremde Links in seinem Impressum hat, wird im Buch darüber aufgeklärt, warum dieser Disclaimer eine Fehlinterpreation eines Gerichtsurteils ist und eventuell sogar schaden kann.

Ziemlich umfangreich sind die Ausführungen zur Impressumspflicht und zur rechtssicheren Gestaltung eines Impressums. Interessant: Die Steuernummer gehört gar nicht in das Impressum.

Online-Shops

Für Online-Shops wird auf die Themen Widerrufsrecht, Infoaamtionspflicht, Preisangaben sowie spezielle gesetzliche Regelungen in jeweils eigenen Kapiteln eingegangen. Abschließend zeigt das Kapitel Cross-Border Vertrieb, wie man sich schnell unbewusst der Rechtsprechung eines anderen Landes aussetzen kann, falls man dort Produkte vertreibt. Selbst ausländische Preisangaben können schon eine ausländische Gerichtsbarkeit hervorrufen.

Website-Tracking

Hier dreht sich alles um die IP-Adresse der Nutzer, die gekürzt werden sollte. Betrachtet werden Google Analytics und eTracker. Die freie Alternative Piwik wird nicht diskutiert. Ausführlich wird auf die geltenden Datenschutzbestimmungen eingegangen.

Werbung auf anderen Websites

Werbung kann rechtliche Probleme hervorrufen, wenn sie besonders aufdringlich oder nicht ausreichend von redaktionellen Inhalten getrennt ist. Auf die Problematik des Klickbetruges wird intensiv eingegangen. Interessante Hinweise gibt es für Werbetreibende, wie beispielsweise Preisangaben in Werbebannern zu handhaben sind. Interstitial, Pop-Ups, Flash-Layer, Pagepeel, InText-Werbung (bedenklich), Werbeblocker, es gibt kaum etwas aus der Online-Werbebranche, das nicht erläutert würde.

Hinweise für das Marketing und die rechtlich einwandfreie Gestaltung von Firmen und Fanseiten auf Facebook und Twitter geben Firmen mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Medien. Die Social Media Guidelines unterstützen dieses Vorhaben.

Verhaltensbezogene Werbung, Targeting, bedarf besonderer Maßnahmen, die einzeln erklärt werden. Nutzer welche eine Webseite des Werbenetzwerkes besucht haben, bekommen diese Werbung laufend um die Ohren geschlagen, selbst wenn längst auf thematisch anderen Seiten surfen.

Suchmaschinen-Werbung

Die Fragestellung ob SEO unter das werbliche Trennungsverbot von werblichen und redaktionellen Inhalten fallen müsste, ist für die SEO-Branche ziemlich provokativ. Würden die obersten Richter dem Gedankengang entsprechen, wäre eine ganze Branche arbeitslos 😉

Linkkauf im redaktionellen Umfeld könnte wohl ein Rechtsverstoß sein, finde ich im Umkehrschluß einer Buchformulierung.
Gut erklärt ist auch, ob Google Bombing gegen gelten Gesetze verstösst.

Zwei weitere Unterkapitel beschäftigen sich mit SEM und Preissuchmaschinen. Sehr detailliert wir die Nutzung der AdWords insbesondere im Zusammenhang mit Markennamen beschrieben.

Affilliate Marketing

Vertragliche Konstellationen und Vergütung reichen in den Bereich der Rechtssprechung. Es gibt Hinweise wie diese gestaltet werden sollten. Dem unerlaubte Vorgehen von Publishern ist ein Unterkapitel gewidmet. Klickbetrug verstößt ganz klar gegen geltendes Recht, wie der Name schon suggeriert. Ein Affilliate Netzwerk wird schnell aufmerksam, falls auf einer Website in relativ kurzer Zeit 20 000 Euro zusätzlich generiert werden. Haftungsfragen beschäftigen sich vor allem mit der Vertragsgestaltung im Affilliate-Geschäft.

E-Mail Werbung

Wer kennt das nicht? Da kommt eine werbende E-Mail angeflattert. Rechtlich zulässig oder nicht? Wann die Einwilligung des Empfängers einzuholen ist, stellt das Buch ausführlich dar.
Vom Newsletter, über Datenspeicherung und Nutzerprofile, Empfehlungsmarketing, bis zu werbenden Zusätzen zu geschäftlichen E-Mails reicht hier die Themenpalette. Es werden Verfahren beschrieben, wie neben dem Double-Opt-In rechtssicher Adressen generiert werden können.

Verträge zwischen Dienstleistern und Kunden

Internet-Dienstleister und Kunden schließen häufig in lockerer Form Verträge ab. Das geht auch sehr häufig gut, aber nicht immer. AGB und Leistungsbeschreibung helfen weiter. Einzelne Vertragstypen wie Werksvertrag und Dienstleistungsvertrag im Online-Bereich, sowie deren Anwendung auf spezielle Leistungen werden beschrieben. Standard-Inhalte und typische Regelungen zeigen, wie ein Vertrag für Online-Dienstleistungen gestaltet sein sollte.

Abschließend beschreibt das Buch Durchsetzung und Abwehr von rechtlichen Ansprüchen.

Ergänzt wird das Buch mit einer Übersicht von Rechtsprechungen zu den im Buch behandelten Themen.

Der Autor Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Medien und Technologie. Er berät Mandanten im E-Commerce- und IT-Recht und hält darüber hinaus zahlreiche Vorträge auf verschiedenen Kongressen.

HJR-Verlag:
Online-Marketing und Recht erschienen in der Reihe mitp-Business.
Das Buch bei Amazon (kein Affilliate Link) mit “Blick ins Buch”:
Online Marketing und Recht

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