Unsinnige Rechtssprechung zur Google Bildersuche

Das Landgericht Hamburg verurteilte Google gleich zweimal zur Unterlassung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch die Google Bildersuche. Demnach verletzen die Thumbnails in der Bildersuche die Urheberrechte. Google wird alle Instanzen durchlaufen um dieses unsinnige Urteil nicht rechtswirksam werden zu lassen.

Der Zweck der Bildersuche
Unabhängig welcher Anbieter hinter einer Bildersuche steckt, ist diese eine nützliche Angelegenheit für viele Websitebetreiber. Die Websites bekommen über die Bildersuche wichtiger Suchmaschinen zusätzliche Besucher.

Die Bildersuche von Google und Co. ist eher nicht darauf ausgerichtet, Urheberrecht zu verletzen. Hier werden sehr viele Bilder in verkleinerter Form angezeigt, mit der Absicht, den Zugang zu schönen Bildern im Internet zu erleichtern. Künstler sollten von diesen Zugriffen auf ihre Website profitieren.

Google gibt (ebenso wie Yahoo! und MSN) sehr detaillierte Informationen wie das Crawlen und Indexieren von Inhalten verhindert werden kann. Speziell für Bilder die nicht in den Suchergebnissen gezeigt werden sollen empfiehlt Google die Verwendung des folgenden Meta-Tags:

<meta name=”robots” content=”noimageindex”>

<meta name=”googlebot” content=”noimageindex”>

Streitbar ist wohl eher die nachfolgende Aussage:

Die Bilder auf der Seite können trotzdem im Bildindex vorhanden sein, wenn von anderen Seiten darauf verwiesen wird

Suchmaschinen sollten den Website-Betreibern nach meiner Auffassung schon ein Mittel an die Hand geben, welches mit Sicherheit funktioniert.

Websitebetreiber, die nicht wollen dass ihre Bilder in die Bildersuche aufgenommen werden, können das auch per robots.txt steuern.

Alle Crawler dürfen nicht Dateien aus dem genannten Verzeichnis erfassen.
User-agent: *
Disallow: /bilder/

Ein bestimmter Crawler (Bot der Google Bildersuche) darf keine Bilder dieser Webpräsenz erfassen:

User-agent: Googlebot-Image
Disallow: /

Die Rechtswirksamkeit des Urteils würde nicht nur die Bildersuche sämtlicher Suchmaschinen betreffen. Mit der gleichen Argumentation liesse sich die Websuche tot urteilen.

Externe Verweise:
Verhindern der Anzeige von Inhalten in den Google-Suchergebnissen

Landgericht Hamburg: Entscheidungen

Institut für Urheber- und Medienrecht: Landgericht Hamburg: Google-Bildersuche verletzt das Urheberrecht


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5 responses to “Unsinnige Rechtssprechung zur Google Bildersuche”

  1. Dieter Avatar

    Hoffentlich gewinnt google den Streit

  2. […] und Such-Algorithmen. Darüber hinaus, gibt es noch einen sehr kleinen Newsteil (u.a. von @-web) und neuste Informationen zu Registrierung zur […]

  3. Wolf Avatar
    Wolf

    Das Urheberrechtsgesetz ist eigentlich ziemlich eindeutig. Und an der bisherigen BGH Rechtsprechung hat sich das LG Hamburg orientiert. Es wird Zeit, daß dem Bilderklau und Inhaltsklau im Web endgültig der Riegel vorgeschoben wird. Für lau ist nicht mal der Tod, denn der kostet das Leben.

  4. Curly Biggelow Avatar

    Was ins Internet gestellt wird, sollte auch gefunden werden können. Sonst macht es keinen Sinn etwas in das Internet zu stellen.

    Wenn bestimmte Kreise auch die Suche bereits kostenpflichtig machen wollen, wird genau diese Suche nicht mehr funktionieren. Suchen und finden basiert auf guter Relevanz, nicht auf der Bedeutung, die ein Urheber seinem Werk zumisst !

    Das deutsche Urheberrecht scheint eben einfach nicht Netzwerktauglich zu sein. Es behindert den unkomplizierten Informationsaustausch und stärkt die Selbstüberschätzung der Urheber von Informationen. Das kommt dabei heraus, wenn jeder Haufen Rentierschmalz und jeder lieblos zusammengehauener Text gleich als Kunstwerk vermarktet werden kann, dessen Urheber es zu schützen gilt.

    Kommunikation sollte als das gesehen werden was sie ist – ein Mittel zur Darstellung nämlich. Wenn die bestehenden Gesetze den Gebrauch dieser Mittel ganz oder teilweise einzuschränken, gehören diese Gesetze dringend auf den Prüfstand.

    .. und das Hamburger Landgericht ist ja auch geradezu berüchtigt für seine skurilen Entscheidungen, die bar jeder Kenntnis der Wirklichkeit wohl eher an den Bedürfnissen Hamburger Pfeffersäcke des letzten Jahrhunderts entlang getroffen werden. Deshalb wird es ja auch von den heutigen Bilderstürmern so gerne angerufen. Ich kann nur hoffen, dass dieses Urteil höchstrichterlich dorthin verband wird, wo es hingehört – auf den Abfallhaufen der Geschichte nämlich.

  5. danfuh Avatar

    Ich halte das Urteil für richtig. Es kann ja nicht sein, dass jemand erst urheberrechtlich geschützte Bilder veröffentlicht und einem dann die Möglichkeit bietet dieses zu unterbinden.
    Google sollte prüfen ob die Inhalte, die veröffentlicht werden sollen, urheberrechtlich geschützt sind.
    Es kann nicht sein, dass der Rechteinhaber diese Prüfung bei Google durchführen muss.

    Langfristig würde die Google-Bildersuche dann auch frei von urheberrechtlich geschützten Inhalten sein, das wäre sicherlich im Interesse aller.