Google und die Privatsphäre

Datenschutz heisst der neue Link, der den Firmennamen Google aus dem unteren Teil der Startseite von Google verdrängt. Es sollen nicht mehr als 28 Worte auf der Startseite zu finden sein. Deshalb musste das Wort Google zugunsten von Datenschutz verschwinden. Doch warum erfolgt diese Änderung nach mehr als 8 Jahren offiziellem Google Betrieb?

Vertrauen ist die Basis von allem was wir tun, erklärt Marissa Meyer im offiziellen Google Blog. Sie erklärt nicht wirklich warum der Verweis hinzugefügt wurde. Stattdessen gibt es im Blog Beitrag eine lange Erläuterung welchen Gedanken aus gestalterischer bzw. Usability-Sicht zu berücksichtigen sind um den Link einzufügen.

Der Verweis zum Datenschutz erfolg tsowohl auf der Homepage als auch auf den Ergebnisseiten.
Tatsächlich hat sich Google sehr lange darum gedrückt, einen Verweis zum Datenschutz (englisch: Privacy) zu setzen. Nach Kalifornischem Online Privacy Protection Act von 2003 ist der Verweis zur Privacy-Erklärung zwingend auf der Homepage zu setzen. Google argumentierte bisher, der Verweis sei ausreichend von der Seite “Über Google” erreichbar, und zusätzlich über die Suchfunktion.

Gegenüber der New York Times erklärt ein Google Sprecher einige Blogger Nutzer und Regulierungsbehörden hätten nach dem Link gefragt. Google meint, es ist der richtige Zeitpunkt, den Link zu setzen.
Keine Aussagen darüber, inwiefern ein Zusammenhang mit der gerichtlichen Niederlage gegenüber Viacom (U.a. gehört der Sender MTV zu Viacom) im Prozess zur Herausgabe persönlicher Daten von Nutzern der Video-Plattform Youtube besteht. Nach dem Urteil eines New Yorker Bezirksgerichtes muss Google Nutzernamen und IP-Adressen sämtlicher Nutzer herausgeben. Ebenso jeweils der genaue Zeitpunkt wann ein Video abgerufen wurde und um welches Video es sich handelt ( Video-ID). Viacom will beweisen, dass Youtube vor allem deshalb so erfolgreich ist, weil überwiegend urheberrechtlich geschütztes Material angesehen wird.

Die Aussage im offiziellen Google Public Policy Blog, dass IP-Adressen keine persönlichen Daten sind, trug wohl wesentlich zur Entscheidung des New Yorker Gerichtes bei.


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