Vertreter der Suchmaschinenbetreiber, Rechtsexperten und Politiker diskutierten, am Donnerstag, den 21. September 2006 in Berlin, die Verantwortung der Suchmaschinen im Internet.
Zunächst wurde in einigen Vorträgen zum Thema informiert. Einleitend erklärte Gabriele Schmeichel, Vorsitzende der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V.), das Interesse der FSM an der Gewährleistung von Transparenz und Jugend- und Verbraucherschutz. Gleichzeitig soll das Recht auf Meinungsfreiheit gewahrt und Zensur vermieden werden. Zu den Gründungsmitgliedern der Selbstkontrolle gehören AOL Deutschland, Google Deutschland, Lycos Europe (mit Lycos Search, Fireball, HotBot u. Paperball), MSN Deutschland, T-Online und Yahoo! Deutschland.
Prof. Dr. Christoph Neuberger, Westfälische Universität Münster, erläuterte seine 10 Thesen zur Rolle der Suchmaschinen für die Internet-Öffentlichkeit.
Zunächst räumte Prof. Neuberger mit dem Vorurteil auf, Suchmaschinen seien Gatekeeper.
– Suchmaschinen können nicht durch Publikationsentscheidungen über den Zugang zur Öffentlichkeit bestimmen. Es gibt ausreichend alternative Wege, auf denen Nutzer zu den gewünschten Informationen gelangen.
– Die Suche im Internet ist bis jetzt nur verkürzt analysiert worden. Es müssten vollständige Suchvorgänge und das gesamte Spektrum der Suchziele untersucht werden.
– Der publizistische Einfluss von Suchmaschinen hängt ab: Vom Bedarf der Nutzer nach Unterstützung durch Suchmaschinen, von der publizistischen Relevanz der Suchanfragen, der erkennbaren relativen Qualität einer Suchmaschine und dem subjektiven Nutzerurteil, sowie schliesslich von Verstärkungseffekt der journalistischen Internet-Recherche durch die Hilfe von Suchmaschinen (Googleisierung des Journalismus)
– Durch den Einsatz von Suchmaschinen kam es in Nachrichtenredaktionen zu einer leichten Verdrängung der alternativer Zugangswege, speziell gedruckter Nachschlagewerke.
– Der Marktanteil von Suchmaschinen muss durch die erfolgreiche Suchanfragen als Einheit gemessen werden.
– Qualitätsmessungen von Suchmaschinen müssten typische Erwartungen, Kompetenz, Handeln und Bewertungen der Nutzer simulieren.
– Die Illusion technischer Perfektion und Neutralität der Suchmaschinen behindert eine öffentliche Diskussion über die Legitimität des Zugänglichmachens von Seiten durch Suchmaschinen.
– Die Qualität und Einhaltung des FSM-Kodex sollten kontinuierlich überprüft und veröffentlicht werden.
– Die Expansion der Suchmaschinen in neue “Suchräume” (Desktop, Bücher, Video, Earth,…) und die Einrichtung von Plattformen für Nutzerkommunikation (GMail, Blogger.com) werfen neue Fragen auf.
– Für den Unternehmenserfolg von Suchmaschinen sind die Erfahrungen und das Vertrauen der Nutzer von zentraler Bedeutung.
Thomas Dominikowski, Product Director Search – Lycos Europe, zeigte Trends und Szenarien für die Zukunft der Suche im Internet auf.
Erkenntnisse aus seinem Vortrag: Die Suche wird intuitiv und persönlich. Die Suche erfasst zukünftig Rechte und Semantiken. Die Suche wird sozial vernetzt. Suchmaschinen werden zu Wissenspeichern.
Thomas Dominikowski wies darauf hin, dass nationale Rechtssysteme die Suche zunehmend regulieren. Es muss die spezielle Situation der Suchmaschinen berücksichtigt werden. Suchmaschinen benötigen klare rechtliche Regelungen, die jedoch nicht die Potentiale der Suchmaschinen beschneiden. Suchmaschinen sind keine Selektiermaschinen und keine Gatekeeper.
Durch die BPjM-Koperation blocken Suchmaschinen idizierte URL’s – auf Basis eines transparenten, rechtsstaatlichen Verfahrens. Ganz wichtig: Suchmaschinen können URL’s blocken, aber keine Keywords oder Inhalte. Die Gefahr des Overblockings ist gegeben. Das bedeutet Gefahr für die Informationsfreiheit. Nicht problematische Seiten einer Seite oder Domain werden mit gelöscht. Dauerhaftes Löschen ignoriert mögliche spätere Änderungen.
Dr. Arndt Haller, Leiter Recht – Google Germany,wies auf die Diskrepanz zwischen dem öffentlichen Wunsch nur “gute” Ergebnisse anzuzeigen und dem Bedürfnis der Nutzer, alles angezeigt zu bekommen, hin. Der Wunsch der Suchmaschinenbetreiber ist es, als Inhalteanbieter gemäss TDG (Teledienstegesetz) eingestuft zu werden. Suchmaschinen produzieren keine eigenen inhalte. leiten nur zu diesen weiter. Dr. Haller wies deutlich darauf hin, dass Suchmaschinen nicht die Rolle einer Internet-Polizei übernehmen können und wollen. Anhand einiger Rechtsfälle wurde aufgezeigt, dass die Rechtssprechung heutzutage oftmals zu unkonkreten Anordnungen führt. Nach diesen Anordnungen müssen nicht nur vorhandene Inhalte geblockt werden, sondern vorauseilend alle zukünftige Seiten, die zu diesem Thema erstellt werden könnten.
Nach Auffassung von Professor Ulrich Sieber ist das TDG auf Suchmaschinen anwendbar. Im Jahr 2007 wird es das Telemediengesetz (Entwurf als PDF) geben.
In der anschliessenden Diskussionsrunde über den europäischen Rechtsrahmen, erklärte Christine Kahlen, Ministerialrätin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, eine Änderung des Telemediengesetzes ist nicht mehr möglich. Man möchte warten, bis es von der Europäischen Union einheitliche Regelungen geben wird.
Wann es europäische Regelungen geben wird, ist jedoch völlig ungewiss. Es gibt akuten Handlungsbedarf, um die Neutralität der Suchmaschinen nicht zu gefährden. Die gerichtliche Praxis darf Suchmaschinen nicht rechtliche Aufgaben zusprechen, die sie nicht erfüllen können. Die von Dr. Haller erläuterte Verfahrensweise deutscher Gerichte weist auf die unzureichende Medienkompetenz der deutschen Rechtsprechung hin. Neben einer ausreichend klaren rechtlichen Regelung wäre es wünschenswert, die Kompetenz der Gerichte dem Stand der Entwicklung anzupassen. Das Internet soll und darf kein rechtsfreier Raum sein, doch darf es sich auch nicht zum Raum unangemessener Urteile entwickeln. Zukünftige Inhalte können nicht per URL geblockt werden. Blocken per Keyword bedeutet jedoch, Seiten die sich kritisch mit dem geblockten Begriff (Thema) beschäftigen, werden ebenfalls geblockt. Ist das in einer freien Gesellschaftsordnung hinnehmbar?