Suchmaschinen werden als neue Herausforderung für die Medienpolitik angesehen.
Die Bertelsmann Stiftung entwarf in Zusammenarbeit mit Suchmaschinenbetreibern
einen Verhaltenscodex, den Code of Conduct für Suchmaschinen.
Die Suchmaschinenbetreiber klären die Nutzer über die Funktionsweise der
Suchmaschine auf, insbesondere werden die grundlegenden Kriterien des Rankings
erläutert. Ebenso beschreiben die Suchmaschinenbetreiber, welche Formen der Manipulation
von Websites (Spamming) im Zweifelsfall zu einem Auschluss aus den Ergebnislisten
führen.
Die Suchmaschinenbetreiber gestalten ihre Ergebnisseiten möglichst transparant.
Inhalte, die ihre Positionen in der Ergebnisliste einer kommerziellen Vereinbarung
verdanken, werden eindeutig gekennzeichnet.
Die Suchmaschinenbetreiber verfolgen die Intention, Kinder und Jugendliche
vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Dafür stellen die Betreiber Familienfilter
zur Verfügung mit dem Hinweis, dass Filter keine absolute Jugendschutzsicherheit
gewährleisten können und dass Kinder nicht ohne Aufsicht der Eltern das Internet
nutzen sollen.
Nach nationaler Gesetzgebung als illegal geltende Seiten werden aus den Ergebnislisten
entfernt, sobald die Suchmaschinenbetreiber Kenntnis davon erhalten und Zugriff
auf die illegalen Seiten im Index haben.
Beim Umgang mt Nutzerdaten gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.
Mit dem Code of Conduct für Suchmaschinenbetreiber soll eine Selbstregulierung
der Suchmaschinenbranche gelegt werden. Die Verfasser sehen für Suchmaschinen
folgende Möglichkeiten, die sich aus der Anwendung des Code of Conduct ergeben:
Signal für Verantwortungsübernahme der Suchmaschinenbetreiber
Das @-web Verzeichnis der wichtigsten Suchmaschinen mit URL zum Anmelden neuer
Webseiten.
Webverzeichnisse und Metasucher: Suchmaschinenverzeichnis
11.05.2004
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