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Code of Conduct für Suchmaschinenbetreiber


Suchmaschinen werden als neue Herausforderung für die Medienpolitik angesehen. Die Bertelsmann Stiftung entwarf in Zusammenarbeit mit Suchmaschinenbetreibern einen Verhaltenscodex, den Code of Conduct für Suchmaschinen.

  1. Die Suchmaschinenbetreiber klären die Nutzer über die Funktionsweise der Suchmaschine auf, insbesondere werden die grundlegenden Kriterien des Rankings erläutert. Ebenso beschreiben die Suchmaschinenbetreiber, welche Formen der Manipulation von Websites (Spamming) im Zweifelsfall zu einem Auschluss aus den Ergebnislisten führen.
  2. Die Suchmaschinenbetreiber gestalten ihre Ergebnisseiten möglichst transparant. Inhalte, die ihre Positionen in der Ergebnisliste einer kommerziellen Vereinbarung verdanken, werden eindeutig gekennzeichnet.
  3. Die Suchmaschinenbetreiber verfolgen die Intention, Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Dafür stellen die Betreiber Familienfilter zur Verfügung mit dem Hinweis, dass Filter keine absolute Jugendschutzsicherheit gewährleisten können und dass Kinder nicht ohne Aufsicht der Eltern das Internet nutzen sollen.
  4. Nach nationaler Gesetzgebung als illegal geltende Seiten werden aus den Ergebnislisten entfernt, sobald die Suchmaschinenbetreiber Kenntnis davon erhalten und Zugriff auf die illegalen Seiten im Index haben.
  5. Beim Umgang mt Nutzerdaten gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.

 

Mit dem Code of Conduct für Suchmaschinenbetreiber soll eine Selbstregulierung der Suchmaschinenbranche gelegt werden. Die Verfasser sehen für Suchmaschinen folgende Möglichkeiten, die sich aus der Anwendung des Code of Conduct ergeben:

  • Signal für Verantwortungsübernahme der Suchmaschinenbetreiber
  • Qualitätskriterium und Marketinginstrument
  • Verbesserung der Medienkompetenz der Nutzer
  • Modell der regulierenden Selbstregulierung
  • Mehr Flexibilität als gesetzliche Regelungen
  • Einbinden der Nutzer über Hotlines

 

 



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11.05.2004


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