Suchmaschinen zeigen immer häufiger bezahlte Listings, zusätzlich
zu den vorhandenen Ergebnissen. Die Kennzeichnung der bezahlten Listings in Suchmaschinen
fällt sehr unterschiedlich aus und gibt schon mal Anlass zum Ärger.
Viele grosse Suchdienste und Portale in Deutschland blenden zusätzliche Werbung
von sogenannten pay-per-click oder pay-per-performance Diensten ein. Vorreiter
in Deutschland war die pay-per-click Suchmaschine Qualigo,
die einen deartigen Dienst zu Beginn des Jahr 2000 startete. Die Dienste Espotting
und Overture eroberten dann in den
vergangenen Monaten, sozusagen im Handstreich, viele wichtige deutschsprachigen
Suchdienste.
Werbetreibende buchen bezahlte Textlinks im Bieterverfahren und bezahlen lediglich,
wenn der Link zu Ihrer Webseite wirklich angeklickt wird. Besonders vorteilhaft,
dass die Einblendung nur erfolgt wenn nach dem gebuchten Begriff gesucht wurde.
Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Suchenden genau an dieser
Werbung interessiert sein könnten.
Suchmaschinen, Meta-Suchmaschinen, Webverzeichnisse und Portale die einen entsprechenden
Vertrag mit den pay-per-click Diensten abgeschlossen haben, blenden deren höchst
gebotenen Werbelinks an prominenter Stelle ein. Bis zu 5 zusätzliche Textlinks
pro Ergebnisseite. Sie erhalten einen Anteil des Betrages, den Werbetreibende
für jeden Klick an den pay-per-click Anbieter zahlen müssen.
Wie diese Textlinks gekennzeichnet werden, liegt völlig in der Verantwortung
der Partner, die diese Links einblenden. Je weniger sich die Links vom Aussehen
der Ergebnisliste abheben, je schwieriger wird es für die Nutzer, diese als
Werbung zu erkennen. Damit steigen aber gleichzeitig die Chancen, dass die bezahlten
Listings möglichst oft angeklickt werden.
Zwar sind die Listings irgendwie gekennzeichnet, aber nicht immer eindeutig oder
selbsterklärend:
- Sponsored Listings in zart grauer Schrift
- Sposored Links
- Partnerlinks
- Die Bezeichnung (Overture) hinter dem vermeintlichen Treffer und die gleichzeitige
fortlaufende Nummerierung, als seien dies Treffer aus dem eigenen Index.
Das sind nur einige Beispiele die den ahnungslosen, deutschsprachigen Nutzern
wohl kaum ausreichend erklären, dass hier Werbung völlig unabhängig
vom Index des Suchdienstes eingeblendet wird.
Noch problematischer sind allerdings Werbeeinblendungen direkt in den Ergebnislisten,
die selbst für Fachleute nur schwer als Werbung zu identifizieren sind. Siehe
Beitrag: Acoon-Business
Nun ist zum ersten Mal zu hören, dass in Deutschland gegen nicht ausreichende
Kennzeichnung in Suchmaschinen vorgegangen wird.
Jan Kästner von der Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V.) in Bad Homburg erklärte gegenüber dem Fernsehmagazin
Plus-Minus:
"Der Verbraucher muss erkennen können, ob es sich um redaktionelle
Inhalte oder Werbemassnahmen handelt. Sponsored Links sind Werbemassnahmen. Deshalb
müssen sie ausreichend gekennzeichnet sein, sonst liegt ein sittenwidriges
Verhalten im Wettbewerb vor. Wir haben deshalb aktuell ein Verfahren gegen drei
Suchmaschinenbetreiber aufgenommen, die eine derartige Kennzeichnung nicht vornehmen."
Die Verbraucher dürfen sich bei Durchsetzung des Verfahren auf mehr Transparenz
freuen. Es bleibt abzuwarten wie die betroffenen Suchmaschinenbetreiber reagieren.
Das @-web Verzeichnis der wichtigsten Suchmaschinen mit URL zum Anmelden neuer
Webseiten.
Webverzeichnisse und Metasucher: Suchmaschinenverzeichnis
25.04.2002
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