In den USA hat sich die Gruppe Comercial Alert gegen versteckte Werbung auf
Suchmaschinen ausgesprochen.
Eine Beschwerde die sich konkret gegen 8 grosse international ausgerichtete Suchdienste
richtet, wurde bei der Federal Trade Commision eingereicht.
Das Schreiben bemängelt, dass bezahlte Listings nicht ausreichend als bezahlte
Werbung deklariert werden. Besucher könnten nicht klar erkennen, dass Einträge
auf der Ergebnisliste gegen Bezahlung dort zu sehen sind. Bezahlte Einträge
werden nicht nach Relevanz bewertet.
Nachfolgend eine Übersicht der Suchdienste und deren Verfahren zur Kennzeichnung
bezahlter Einträge, wie sie im Schreiben von Comercial Alert enthalten ist:
Suchmaschine
bezahltes Listing
bezahlte Aufnahme
AltaVista
Featured Listings
(gekennzeichnete Eintragungen)
Results
DirectHit
Partner Search Results
(Suchergebnisse von Partnern)
No paid inclusion
HotBot
Products & Services
(Produkte und Dienstleistungen)
sowie:
Featured Listings
----------
iWon.com
Featured Listings
No paid inclusion
LookSmart
Featured Listings
Reviewed Web Sites
Lycos
Featured Listings
No paid inclusion
MSN
Featured Sites
Web Directory Sites
(Seiten aus dem Webverzeichnis)
Netscape
Partner Search Results
No paid inclusion
Als Beispiel, dass es auch anders geht, wird die Suchmaschine Google genannt.
Die Suchwort-abhängige Werbung ist dort klar abgegrenzt, als "Sponsoring
Links" gekennzeichnet.
Siehe Beitrag: Google werben
mit Schlüsselwörtern
Interessant ist, dass die Suchmaschine GoTo (Overture), deren bezahlten Listings
in den meisten dieser Suchdienste erscheinen, nicht erwähnt wird.
Auf der Site von GoTo (Overture) herrschen jedoch klare Verhältnisse. Alle
bezahlten Einträge sind gekennzeichnet, sogar mit dem Preis, den ein Klick
auf einen Eintrag dem Anbieter verursacht.
Subversive Werbung in deutschsprachigen Suchdiensten
WEB.DE
"Altmeister" der täuschenden Werbung ist das Webverzeichnis WEB.DE.
Dort erhalten Werbende zu ihrer Bannerbuchung zusätzlich den ersten Platz
in der Ergebnisliste. Unkundigen Besuchern ist es unmöglich diesen Eintrag
als bezahlte Werbung zu indentifizieren.
Siehe Beitrag: Ist WEB.DE käuflich
?
Acoon
Die Suchmaschine Acoon bietet seit April 2001 bezahltes Listing.
Vordere Plätze lassen sich gegen ein festes Entgelt mieten. Die Kennzeichnung
der bezahlten Einträge ist nicht geplant, versicherte mir Geschäftsführer
Michael Schoebel.
Siehe Beitrag: Acoon Business
LookSmart
Die Neuaufnahme von Einträgen erfolgt nur gegen Bezahlung. Es gibt keine
Unterscheidung, ob Einträge redaktionell oder gegen Bezahlung aufgenommen
wurden.
Siehe Beitrag: Looksmart
Meta-Suchmaschinen
Eine grosse Zahl von Meta-Suchmaschinen nutzt die Ergebnisse bezahlter Suchdienste.
Leider werden oftmals Ergebnisse von bezahlten Suchdiensten wie GoTo( jetzt Overture)
nicht original übernommen. Die für Verbraucher so wichtigen Hinweise
des bezahlten Ranking werden einfach weggelassen.
Klare Kennzeichnung
Qualigo
Die Suchmaschine Qualigo weist klar jedes Gebot mit Preis aus.
Seit wenigen Tagen ist dieses Angebot auch unter Suchmaschine.de zu finden.
Siehe auch Beitrag: Qualigo
Cyfind
Auch hier ist immer klar, welches Ergebnis gegen Gebot zustande kommt.
Siehe Beitrag: Cyfind
Mündige Besucher sind zufriedener
Ehrlichkeit gegenüber den Besuchern wird mit Vertrauen belohnt. Suchdienste
die immer klar und eindeutig mit der Kennzeichnung ihrer bezahlten Listings umgehen,
müssen nicht befürchten, dass sich Besucher entäuscht abwenden.
Dass bezahlte Listings eine notwendige Einnahmequelle für Suchdienste sind
kann heute kaum jemand bestreiten.
Dass man Besucher ehrlich informieren sollte, gehört zum bezahlten Listing.
Schleichwerbung ist auch in Deutschland nicht gestattet.