(28.02.2003) Bedeutende Worte entstehen im Volksmund. Der Erfolg der Suchmaschine
Google ist Basis für die Wortschöpfung "googlen" welche als
Verb verwendet wird.
Eine Auszeichnung die bisher keiner anderen Suchmaschine zuteil wurde. Also
eigentlich ein Grund für Stolz und Freude? Die Betreiber der Suchmaschine
Google sind durch geltende rechtliche Regelungen gezwungen, einen anderen Blickwinkel
anzunehmen, jedenfalls offiziell.
Die "American Dialect Society" nominierte das Verb "google"
als nützlichstest Wort des Jahres 2002. Dort wird es ausdrücklich im
Zusammenhang mit der Nutzung der Suchmaschine Google definiert. Die Definition
des Wordspy weicht von diesem Sinn ab.
Die Website Wordspy befasst sich mit Begriffen, die neu geprägt wurden,
neuerdings in einer anderen Bedeutung genutzt werden oder Worten die einfach wieder
"ausgegraben" wurden. Das Verb "google" führt die "TOP
10 Words" Liste an.
Die umfassende Erläuterung auf der Wordspy-Website für das Verb "googlen"
geht vor allem von dessen Nutzung im Zusammenhang mit der Suchmaschine Google
aus. An einem konkreten Beispiel der Zeitschrift "The Chicago Tribune"
wird jedoch belegt, dass sich der Volksmund nicht an diese Definition hält.
"googlen" findet ebenfalls Verwendung als Synonym für die allgemeine
Suche im Internet.
Das ist doch eigentlich noch besser für die Betreiber der Suchmaschine Google?
Synomyn für die gesamte Suche im Internet zu sein?
Nicht wirklich, wie im CNET Beitrag erläutert wird. Firmen können ihren
Anspruch auf eingetragene Marken verlieren, wenn diese Marke zum Synonym wird
und die Firma nichts dagegen unternimmt. In Österreich verlor das Unternehmen
Sony im Jahre 1994 laut CNET das Warenzeichen für seinen Walkman, weil es
versäumte zu wiedersprechen, als ein österreichisches Wörterbuch
"Walkman" zum allgemeinen Begriff für transportable Kassettenspieler
definierte.
Mit diesem Wissen wird verständlicher, warum ein von Google beauftragter
Anwalt, gegen die allgemeine Definition des Wortes "googlen" vorgehen
muss.
Unabhängig wie man im Google-Hauptquartier darüber denkt, scheint
es also eine zwingende Notwendigkeit zu sein, gegen die Verallgemeinerung von
"googlen" vorzugehen. Google ist ein eingetragenes Warenzeichen. Damit
das in Zukunft so bleibt, muss Google zur Wahrung seiner Rechte so "kleinlich"
reagieren.
Für den Volksmund ändert sich dadurch nichts. Es wäre das Ende
der Meinungs-, Denk-, und Redefreiheit, wenn versucht würde, "dem Volk
das Maul zu verbieten."
Gefragt ist hier vor allem eine Änderung der Rechtsauffassung, die Firmen
derzeit zu Massnahmen zwingt, die gegen den gesunden Menschenverstand gerichtet
sind.
Anwendungen mit der Google Suchfunktion
programmieren
Weitere Google-Beiträge:
Das @-web Verzeichnis der wichtigsten Suchmaschinen mit URL zum Anmelden neuer
Webseiten.
Webverzeichnisse und Metasucher: Suchmaschinenverzeichnis
28.02.2003
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