Suchmaschinen mögen es nicht, wenn automatische Abfrageprogramme verwendet
werden, um beispielsweise das aktuelle Ranking zu ermitteln.
Besonders empfindlich ist die Suchmaschine Google. Da automatische Abfrageprogramme
die Leistungsfähigkeit der Suchmaschinen erheblich beiträchtigen können,
steht in den Informationen für Webmaster (Dos and Don'ts), was Google ausdrücklich
nicht wünscht:
"Send automated queries to Google in an attempt to monitor your site's ranking",
also automatische Abfragen der Suchergebnisse.
Ein Problem das alle Suchmaschinen gleichermassen betrifft. Die Suchmaschine Google
dürfte wegen ihrer hohen Bedeutung
besonders häufig und intensiv betroffen sein. Da hilft nur konsequentes Vorgehen
gegen Regelverstösse.
Im April 2002 wurde bekannt, dass mehr als 100 Nutzer des US-amerikanischen Internetprovider
Comcast zeitweilig der Zugriff auf die Suchmaschine Google verwehrt wurde. Google
sperrte bewusst auch unschuldige Teilnehmer, da einzelne Personen nicht identifiziert
werden können.
Wie Heise Online am Samstag den 27.07.2002 meldete, sind nun in Deutschland Nutzer
betroffen, die sich über die Internet-Zugangsprovider T-Online und 1x1 per
DSL einwählen. Statt einer Ergebnisanzeige sahen zahlreiche Nutzer einen
englischsprachigen Text, der erläutert, dass der Zugriff verweigert wird
und die Sperrung auf einer missbräuchlichen Nutzung eines automatischen Abfrageprogrammes
beruht. Google räumt ein, dass man als gesperrter Nutzer keineswegs Verursacher
sein müsste, sondern vielmehr zu den unschuldigen Opfern des schlechten Verhalten
irgendwelcher anderer Nutzer gehöre.
Google ist nicht in der Lage, die Nutzer als Person auszumachen und sperrt deshalb
über IP-Nummer eine ganze Nutzer-Gruppe. Die Zugangsprovider T-Online und
1x1 wurden informiert. Nur diese sind tatsächlich in der Lage, anhand der
genauen IP-Adresse und der Uhrzeit, festzustellen, von welchem Telefonanschluss
die Verletzungen der Google-Nutzungsbedingungen ausgingen.
Da für den Internet-Zugang in der Regel IP-Nummern dynamisch vergeben werden,
erhalten die meisten Nutzer der Zugangsdienste eine zeitweilige IP-Nummer, die
sich für jede Neueinwahl ändert. Deshalb ist es Google nicht möglich,
nur eine einzige IP-Adresse zielgerichtet zu sperren, stattdessen ist gemäss
Heise-Bericht ein ganzer Nummern-Block betroffen.
Es ist fraglich ob die eigentlichen Verursacher tatsächlich dauerhaft mit
dieser Massnahme erreicht werden. Die sehr grosse Anbieterpalette für Internetzugänge
macht es Kunden leicht, schnell zu einem anderen Anbieter zu wechseln, selbst
wenn sie tatsächlich eine Zugangssperre des jetzigen Provider erhalten würden.
So bleibt die Aktion eher ein moralischer Wink. Die Sperrung per "Schrotflinte"
dürfte jedoch dafür sorgen, dass sich herumspricht, was bei Missachtung
der Google-Nutzungsordnung passieren kann.
Da es zahlreiche Software zu kaufen gibt, welche eine automatische Abfrage ermöglichen,
liegt die Schwelle zum Gebrauch dieser, für Suchmaschinen missliebigen, Software
sehr niedrig. Webmaster möchten gerne wissen ob ihre Seiten in Suchmaschinen
gut gefunden werden. Schön wenn diese mitunter mühselige Arbeit automatisiert
werden kann. Kaum vorstellbar, dass solch ein Programm, wenn es lediglich 10 oder
20 Suchbegriffe abfragt, ernsthafte Probleme bereitet. Werden hunderte oder tausende
Begriffe intensiv abgefragt, wird das sicher problematisch für die Suchmaschinen.
Generell sollte man die Wünsche der Suchmaschinenbetreiber berücksichtigen,
damit sie uns auch in Zukunft in gewohnter Qualität mit Resultaten versorgen
können.
Anwendungen mit der Google Suchfunktion
programmieren
Weitere Google-Beiträge:
Das @-web Verzeichnis der wichtigsten Suchmaschinen mit URL zum Anmelden neuer
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Webverzeichnisse und Metasucher: Suchmaschinenverzeichnis
29.07.2002
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