Jeder virtuelle Server im Internet benötigt eine eindeutige Adresse, mit
der er angesprochen werden kann. Das ist eine sogenannte IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse),
die Eindeutigkeit zum Ansprechen einer Internetpräsenz gewährt, aber
auch noch andere Funktionen hat, auf die ich hier nicht näher eingehe.
Die IP-Adresse beinhaltet eine 32-Bit Zahl, die nach festgelegten Regeln aufgebaut
ist. Ein Beispiel: 192.167.1.3
Solche Zahlen sind im täglichen Umgang sehr schlecht zu handhaben und können
schnell verwechselt werden. Deshalb wurden sogenannte Domainserver eingeführt,
die eine Übersetzung der gängigen Internetadresse wie www.at-web.de
in die 32-Bit Zahl übernehmen.
Diese DNS-Anfragen tragen allerdings auch dazu bei, dass es manchmal einige Zeit
dauert, bis eine Webseite aufgebaut ist. Für den Webdesigner ist es wichtig
zu wissen, dass jedes Seitenelement, das mit einer eigenen URL angegeben ist,
eine DNS-Anfrage benötigt.
Der Domainname selbst setzt sich aus mehreren Teilen zusammen, und ist Bestandteil
der vollständigen URL, wie z.B http://www.at-web.de/
Die Buchstaben de hinter dem letzten Punkt steht für Deutschland und geben
die Topleveldomain an, der dieser Domainname zugeordnet ist.
at-web ist hier beispielhaft der Domainname um den es im folgenden geht. Gemeint
ist die Second-Level Domain, deren Name bei einer URL zwischen www. und .de geschrieben
wird.
Wer weiss eigentlich genau, wie lang ein Domainnamen ( Second-Level Domain)
sein darf, wie er aufgebaut sein muss ?
Nachdem ich feststellen musste, dass es zu diesem Thema auch bei professionellen
Internetprovidern Unsicherheiten gibt, möchte ich auf dieses Thema etwas
näher eingehen.
Bedingungen
Für einen Domainnamen in der deutschen Topleveldomain .de gelten folgende
Bedingungen:
Es wird nicht zwischen Groß und Kleinschreibung unterschieden.
Man sieht öfter mal, dass in z.B. Drucksachen Domainnamen auch Grossbuchstaben
enthalten. Das ist besonders bei längeren Domainnamen optisch besser zu begreifen,
man kann die URL auch mit den Grossbuchstaben im Browser eingeben, praktisch hat
es aber keine Bedeutung.
Wichtig für die richtige Schreibweise (Gross-/Klein) sind aber die Verzeichnis-
und Dateinamen, also alles was z.B. nach http://www.at-web.de/ geschrieben wird.
max. 63 Zeichen, zulässig sind Buchstaben, Ziffern und Bindestrich
Der Namen muss mit einem Buchstaben oder einer Ziffer beginnen und enden
Er muss mindestens einen Buchstaben enthalten
Mindestlänge des Domainnamen 3 Zeichen
Als .de Domainnamen dürfen nicht verwendet werden:
Abkürzungen deutscher Kfz.-Kennzeichen
ein und zwei-buchstabige Abkürzungen
Abkürzungen internationaler TLD wie .com, .net, .org sind im Domainnamen
nicht gestattet
Subdomains
Bestimmt für viele interessant:
Den Domains können weitere Subdomains zugeordnet werden. So kann at-web
ergänzt werden mit einer Subdomain z.B. superspass.at-web (Bitte nicht suchen,
diese Subdomain gibt es nicht). Die Vergabe der Subdomain erfolgt ausschließlich
vom Betreiber des Webserver auf dem die Domain untergebracht wird. In der Regel
ist das also der Provider, es sei denn, man betreibt einen eigenen Server, dann
können Sie die Subdomain selbst einrichten.
Wenn der Domainnamen einen Suchbegriff enthält, wird das von einigen Suchmaschinen
höher bewertet und ist ein Schritt zum erfolgreichen
Ranking.
Wer also Interesse an einer weiteren Subdomain hat, wende sich an seinen Provider,
der das Angebot hostet, b.z.w. direkt an seinen Webmaster.
In der Regel sind Subdoamins bei diversen Providern im Angebot enthalten.
Es ist übrigens nicht zwingend vorgegeben, dass vor dem Domainnamen ein www
stehen muss.
Für die Erreichbarkeit Ihrer Internetadresse ohne www setzen Sie sich ebenfalls
mit ihrem Hosting-Provider in Verbindung.
Namensrecht für Domain-Namen
Für die Einhaltung des Namensrechtes, eingetragener Warenzeichen und geschützter
Namen ist jeder Einreicher selbst verantwortlich. Diese Regelung sorgt dafür,
dass Rechtsanwälte immer genügend Arbeit haben.
Mal ehrlich, wer hat vor dem Antrag seines Domainnamen umfangreiche Recherchen
z.B. beim Patentamt ( Markennamen) gemacht? Nach meiner Auffassung überfordert
man den normalen Antragsteller damit. Nach dem alten Sprichwort - Unwissenheit
schützt nicht vor Strafe - kennt die Rechtssprechung bereits genügend
Beispiele, wo die Herausgabe eines Domainnamen erzwungen wurde.
Genaue Informationen zur Gestaltung von Domainnamen sind im RFC 1035 enthalten.
Dieser ist direkt beim DENIC einsehbar.
Auf der nachfolgenden Seite finden Sie
Verweise zu folgenden Themen:
Infos zur Gestaltung deutscher Domain-Namen
Infos über internationale Domain-Namen
Ermitteln von Domain-Namen (z.B. anhand von Ip-Adressen)